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Hundetaxe


Die Hundetaxe ist im August fällig und wird bei allen registrierten Hundehaltern mittels Rechnung und Einzahlungsschein eingezogen. Nachstehende Fragen geben Auskunft über die Vorgehensweise.

Wie bezahle ich meine Hundetaxe ...

... als bisherige Hundehalterin und Hundehalter?
Wenn Ihr Hund ordnungsgemäss registriert ist, brauchen Sie nicht mehr bei der Abteilung Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung vorbeizukommen, um die Hundetaxe zu begleichen. Sämtliche bisherigen Hundehalter erhalten von uns eine Rechnung mit Einzahlungsschein. Damit ersparen wir Ihnen den Gang zu den Behörden und Sie können die Bezahlung der Hundetaxe bequem mit Ihren anderen monatlichen Zahlungen von zuhause aus erledigen.

... als Neuzuzügerin/Neuzuzüger oder als neue Hundebesitzerin/neuer Hundebesitzer?
Um Ihren Hund anzumelden, haben Sie zwei Möglichkeiten: 

  • Anmeldung direkt am Schalter der Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung" (Hochhaus Kongresshaus, 16. OG, Zentralstrasse 60) oder unter T: 032 326 18 15
  • online-Anmeldung über nebenstehenden Link: Um Ihren Hund über das Internet anzumelden, müssen Sie als Einwohnerin/Einwohner der Stadt Biel registriert sein. Informationen und Anleitungen zur Registrierung können Sie mittels untenstehendem Download herunterladen.

Die Vorweisung des Impfpasses ist nicht mehr nötig. Alle über drei Monate alten Hunde müssen dem Inspektorat für Gemeindepolizeiaufgaben gemeldet werden. Stichtag ist der 1. August. Ist ein Hund an diesem Datum noch nicht drei Monate alt, so kann er gleichwohl registriert werden und er erhält gegen Bezahlung von CHF 5.- eine gültige Hundemarke.

Die seit 1. Januar 2007 geltende Registrierungspflicht der Hunde mittels Mikrochip befreit nicht von der Bezahlung der Hundetaxe.

Was kostet die Hundetaxe?
Die Taxe beträgt CHF 100.- und ist im August zur Zahlung fällig. Bei Nichtbezahlung kommt Artikel 4 des Gesetzes über die Hundetaxe vom 25.10.1903 zur Anwendung.

Bei neuen Hundehaltern reduziert sich die Taxe auf CHF 50.- sofern der Hund nach dem 1. Juli angeschafft wurde.

Wann und wie erhalte ich die Hundemarke?
Die Hundehalter, welche eine Rechnung erhalten haben, werden gebeten, ihre Zahlung ausschliesslich bei ihrer Bank oder Post vorzunehmen. Nach Buchungseingang wird die Hundemarke automatisch per Post und mit Lieferschein zugestellt. 

Bei Barzahlung am Schalter der Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung" wird die Hundemarke direkt ausgehändigt.

Wer hat Anrecht auf Vergünstigung der Hundetaxe?
AHV- und IV-Rentner, die eine Ergänzungsleistung beziehen, bezahlen gegen Vorweisung einer entsprechenden Bescheinigung der AHV-Zweigstelle der Stadt Biel pro Tier die Hälfte der ordentlichen Hundetaxe.
Für ausgebildete Armee-, Blindenführ-, Lawinen-, Polizei-, Zoll-, Katastrophen- und Sanitätshunde wird keine Hundetaxe erhoben, sofern die Spezialausbildung und die sinngemässe Verwendung solcher Hunde durch den Halter nachgewiesen wird.

Was muss ich tun, wenn ich nicht mehr Hundebesitzer bin?
In diesem Fall bitten wir um sofortige Mitteilung an die Abteilung "Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung", T: 032 326 18 15. Unter dieser Nummer erhalten Sie auch weitere Auskünfte betreffend Hundetaxe.

Wo sind die Bestimmungen über die Hundetaxen geregelt?
Die Grundlage zur Hundetaxe bildet die "Verordnung über die Hundehaltung und die Hundetaxe" (SGR 558.3) vom 25. Januar 1980. Die Verordnung können Sie unter untenstehendem Link abrufen.

Weiterführende Links:
- Rechtssammlung: Hundehaltung und Hundetaxe
- Info zu Trustcenter

Merkblatt Online Bürgerservice    
Adresse
Öffentliche Sicherheit und Bevölkerung
Hundetaxe
Zentralstrasse 60
2501 Biel
T: 032 326 18 15
F: 032 326 12 94
sicherheit.bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
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