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Übersiedlung Rentner, Rentnerin nicht EU/EFTA-Staaten


Übersiedlung Rentner, Rentnerinnen
Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der EU/EFTA sind
 
1. Personen, deren Einreise in die Schweiz bewilligt werden kann
Ausländische Personen, welche mindestens 55 Jahre alt sind und keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen.

2. Wichtigste Voraussetzungen, welche für die Einreise in die Schweiz erfüllt sein müssen:

2.1 Enge Beziehungen zur Schweiz
Die engen Beziehungen zur Schweiz im Sinne dieser Bestimmung können insbesondere wie folgt entstanden sein:
  • Früherer, langjähriger Aufenthalt in der Schweiz
  • Frühere, lang andauernde und intensive Geschäftsverbindungen zu Firmen in der Schweiz
  • Jahrelange Ferienaufenthalte in der Schweiz
2.2 Erforderliche finanzielle Mittel
Uebersiedelnde müssen selbst über genügend finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt verfügen (Rente oder Vermögen).
 
3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen:
Mit dem Gesuch sind die nachstehend aufgeführten Fragen auf separatem Blatt schriftlich und in deutscher oder französischer Sprache zu beantworten, beziehungsweise folgende Belege einzureichen:
  • Lebenslauf
  • Polizeiliches Führungszeugnis (heimatlicher Strafregisterauszug)
  • Nachweis über die engen Beziehungen zur Schweiz bzw. zum Kanton
  • schriftliche Erklärung, dass nach erfolgter Einreise in die Schweiz weder hier noch im Ausland einer Erwerbstätigkeit nachgegangen wird
  • Kopie des heimatlichen Reisepasses
  • Nachweis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Bankauszüge, Rentenbestätigungen, Steuerveranlagungen etc.).
Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind.
Gesuch Ausländerbewilligung (B1)    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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