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Studierende und Doktorierende, nicht EU/EFTA-Staaten


Studenten, Studentinnen und Doktoranden, Doktorandinnen
Angehörige von Staaten, die nicht Mitglied der EU/EFTA sind
 
1. Personen, deren Einreise in die Schweiz bewilligt werden kann:
Ausländische Personen, die sich vorübergehend (in der Regel maximal für die Dauer der Ausbildung) zum Zweck eines Studiums oder eines Doktorates in der Schweiz aufhalten wollen.
 
2. Wichtigste Voraussetzungen, die für die Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz erfüllt sein müssen:
  • Studium bzw. höhere Ausbildung
    Als Studium werden anerkannt: Hochschulstudium oder eine andere höhere Ausbildung (beispielsweise Fachhochschule, Kunstgewerbeschule, Konservatorium
  • Wiederausreise nach Studienabschluss
    Es muss sichergestellt sein, dass die studierende Person nach dem Studium die Schweiz wieder verlässt.
3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen:
  • Unterlagen über abgeschlossene Studien-, Schul- oder Berufsausbildungen
  • Immatrikulationsbestätigung der Hochschule oder der Fachhochschule
  • Nachweis der Sicherstellung der für den Lebensunterhalt und Rückreisekosten erforderlichen finanziellen Mittel durch Vorlage von Bankbelegen oder Garantieerklärung einer solventen Person mit Wohnsitz im Gesuchskanton
  • Kopie eines gültigen Reisepasses
  • Belege über die Sicherstellung der für den Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel
  • Zulassungsbestätigung einer anerkannten Lehranstalt
  • Nachweis der gesuchstellenden Person, dass sie umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert ist
4. Abgabeort des Gesuchs und der Beilagen
Visumspflichtige Personen haben ein persönliches Einreisegesuch bei der für ihren Wohnort zuständigen Schweizervertretung im Ausland einzureichen. Die alleinige Einreichung von Gesuchen von in der Schweiz wohnhaften Drittpersonen sowie von persönlichen Gesuchen aus dem Inland sind nicht möglich
 
Nicht visumspflichtige Personen können das Gesuch bei der zuständigen Fremdenpolizei einreichen. Das Gesuch ist mindestens 2 Monate vor dem Beginn der beabsichtigten Ausbildung einzureichen.
 
Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind.
Gesuch Ausländerbewilligung (B1)    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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