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Rentner, Rentnerin, Nichterwerbstätige EU/EFTA-Staaten


Rentner, Rentnerinnen, Nichterwerbstätige und Dienstlei-stungsempfänger, Dienstleistungsempfängerinnen

Angehörige von Staaten, die Mitglied der EU/EFTA sind
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
 
1. Personen, deren Einreise in die Schweiz bewilligt werden kann:
Rentner, Rentnerinnen, nichterwerbstätige Personen und Empfänger, Empfängerinnen von Dienstleistungen (Aufenthalt zu medizinischer Behandlung, Kur, etc.)
 
2. Wichtigste Voraussetzungen die erfüllt sein müssen
  • Finanzielle Mittel
    Gesuchstellenende müssen über genügend finanzielle Mittel verfügen, um ihren Aufenthalt in der Schweiz finanzieren zu können. Die finanziellen Mittel sind dann ausreichend, wenn Schweizer Bürgerinnen und Bürger in der gleichen Situation keine Fürsorgeleistungen beantragen können.
  • Krankenversicherung
    Die Gesuchstellerin, der Gesuchsteller müssen über einen Krankenversicherungsschutz verfügen, welcher sämtliche Gesundheitsrisiken in der Schweiz abdeckt.
3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind dem Gesuch beizulegen:
  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
  • Nachweis der Sicherstellung der für den Lebensunterhalt erforderlichen finanziellen Mittel durch Vorlage von Steuerrechungen, Bankbelegen, Rentenbestätigungen etc.
  • Nachweis der gesuchstellenden Person, dass sie umfassend gegen Krankheit und Unfall versichert ist
  • Kopie des Mietvertrages (Reservation) der Wohnung (für Rentner, Rentnerinnen und Nichterwerbstätige)
  • Schriftliche Bestätigung der zuständigen Krankenanstalt, wie lange mit der vorgesehenen Behandlung zu rechnen ist (für Dienstleistungsempfängerinnen/-empfänger)
4. Abgabeort des Gesuchs mit Beilagen
Gesuche können eingereicht werden, wenn sich die gesuchstellende Person noch im Ausland aufhält (Auslandgesuch) oder bereits in die Schweiz eingereist ist (Inlandgesuch). Auslandgesuch und Inlandgesuch sind bei der zuständigen Fremdenpolizei einzureichen.

Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind.
Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1)    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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