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Erwerbstätige, EU/EFTA-Staaten


Erwerbstätige Aufenthalter und Aufenthalterinnen sowie Dienstleistungserbringer bzw. Dienstleistungserbringerinnen

Angehörige von Staaten, die Mitglied der EU/EFTA sind
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien
 
1. Personen, welche zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen:
Personen mit Staatsangehörigkeit eines EU/EFTA-Staates, die in der Schweiz eine selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit ausüben wollen, sowie in der Regel auch deren Familienangehörige.
 
2. Wichtigste Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
  • Arbeitsvertrag
    Bei unselbständiger Erwerbstätigkeit ist in jedem Fall ein Arbeitsvertrag beizulegen.
  • Stellensuche
    Zur Stellensuche benötigen die unter Ziffer 1 aufgeführten Personen bis zu einem Aufenthalt von 3 Monaten keine Bewilligung. Im Anschluss an den bewilligungsfreien Aufenthalt kann die Fremdenpolizei die Stellensuche bis zu einer Gesamtdauer von maximal sechs Monaten ab Einreise bewilligen.
3. Folgende Unterlagen/Dokumente sind vollständig dem Gesuch beizulegen:
 
Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit und Wohnsitz in der Schweiz von weniger als einem Jahr (L-EG/EFTA-Bewilligung) oder von mehr als einem Jahr (B-EG/EFTA-Bewilligung)
  • Arbeitsvertrag, mit der Angabe ob L-EG/EFTA-Bewilligung oder B-EG/EFTA Bewilligung (bei Musikern Ascom-Vertrag)
  • 2 Passfotos
  • Kopie eines gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte
4. Abgabeort des Gesuchs mit Beilagen
Gesuche um Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz können eingereicht werden, wenn sich die betroffene Person noch im Ausland aufhält (Auslandgesuche) oder bereits in die Schweiz eingereist ist (Inlandgesuche).
 
Sämtliche mit dem separaten Gesuch einzureichenden Unterlagen sind übersetzen zu lassen, sofern sie nicht in deutsch oder französisch abgefasst sind.
Gesuch Ausländerbewilligung EG/EFTA (A1)    
Arbeitsmarktliche Angaben EG/EFTA (A2)    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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