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Einbürgerung


Wann kann ein Einbürgerungsgesuch gestellt werden?
Sie müssen

  • während insgesamt zwölf Jahren in der Schweiz gewohnt haben, wovon drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuches. Angerechnet wird nur die Zeit mit fremdenpolizeilich geregeltem Aufenthalt.
  • vor dem Einreichen des Gesuches mindestens zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde Biel/Bienne nachweisen.

Bei gemeinsamer Gesuchstellung von Ehegatten hat ein Ehegatte die wohnsitzrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Für den anderen genügt ein Wohnsitz von insgesamt fünf Jahren in der Schweiz, wovon ein Jahr unmittelbar vor der Gesuchstellung, sofern er seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem anderen Ehegatten lebt.

Wer kann ein Einbürgerunsgesuch stellen?
Eingebürgert werden kann wer

  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist.
  • mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen vertraut ist.
  • den privaten und öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen nachkommt und einen guten Ruf geniesst.
  • die innere und äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet.
  • sich über die Verständigungsfähigkeit in Deutsch oder Französisch ausweisen kann.
  • eine je nach individuellen Voraussetzungen allenfalls verlangte Sprachstandanalyse min. Niveau A2 nach ESP absolviert hat.
  • einen je nach individuellen Voraussetzungen verlangten Einbürgerungskurs absolviert hat.

Was kostet eine Einbürgerung?
Alle Kosten für eine Einbürgerung (inklusive Einbürgerungskurs und Sprachstandanalyse) sind von den Einbürgerungswilligen zu tragen und richten sich nach den Gebührenreglementen von Bund, Kanton und Gemeinde.

Wie gehe ich vor?

  • Kontaktaufnahme am Schalter der Dienststelle für Ausländerinnen und Ausländer, Neuengasse 28, 2. Stock, während den Schalteröffnungszeiten. Dort wird Ihnen das "Erhebungsformular für die ordentliche Einbürgerung" ausgehändigt. Das Formular kann auch schriftlich bestellt werden.
  • Herunterladen des Formulars "Erhebungsformular für die ordentliche Einbürgerung", ausfüllen desselben und mit den geforderten Dokumenten einsenden an: Bereich Bevölkerung, Dienststelle für Ausländerinnen und Ausländer, Einbürgerungen, Neuengasse 28, Postfach 1520, 2501 Biel/Bienne.

Nach dem Einreichen des Erhebungsformulars mit allen geforderten Dokumenten werden Sie schriftlich über die weiteren Schritte informiert.
Achtung! Die Auswertung des Formulars nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie um etwas Geduld und bitten Sie um Verständnis, dass wir während der Auswertungsphase und auch während dem weiteren Einbürgerungsverfahren keine telefonischen Auskünfte über den Stand des Dossiers geben können.

Weiterführende Links:
Bund
Kanton Bern

Merkblatt für die ordentliche Einbürgerung    
Erhebungsformular für die ordentliche Einbürgerung    
Adresse
Bevölkerung
Neuengasse 28
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 12 25
F: 032 326 12 91
bevoelkerung@biel-bienne.ch
 
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