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Parkkarte für Firmen


Parkkarten-Kategorie 2


Wer kann eine «Parkkarte für Firmen» beziehen?

  • Firmenfahrzeuge von Firmen, die im betreffenden Sektor ihren Sitz haben.
  • Mitarbeitende von Firmen mit Sitz im betreffenden Sektor, die ihr Fahrzeug für ihre Tätigkeit bei der Firma benötigen und kumulativ dafür eine Kilometerentschädigung von der Firma erhalten.
  • Mitarbeitende, die in Firmen mit Sitz im betreffenden Sektor im Schichtbetrieb arbeiten und auf Grund ihrer Arbeitszeiten objektiv nicht mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit kommen oder von der Arbeit nach Hause gehen können, und wenn keine alternativen Parkierungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.

Wo können Sie mit der «Parkkarte für Firmen» parkieren?

  • Unbeschränktes Parkieren im betreffenden Sektor, in welchem sich der Sitz der Firma befindet, auf Parkfeldern der Blauen Zone und auf weissen Parkfeldern, die für das Parkieren mit Anwohnerprivilegierung zugelassen sind.
  • Firmen mit Sitz in den Sektoren A, B, C, E, R, S, W und Z, deren Firmensitz höchstens 100 Meter von der Sektorengrenze entfernt gelegen ist, können eine Parkkarte erwerben, die zum selben Preis auch für den benachbarten Sektor gilt.
  • Den Sektorenplan können Sie mittels untenstehendem Download herunterladen.

Wie lange ist die «Parkkarte für Firmen» gültig?

  • Mindestens 3 Monate
    (keine automatische Erneuerung der Karte!)
  • Maximal 1 Jahr

Wieviel kostet die «Parkkarte für Firmen»?

  • CHF  33.- pro Monat
  • CHF 396.- für ein Jahr

Wo und wie erhalten Sie die «Parkkarte für Firmen»?

  • Sie können die «Parkkarte für Firmen» online über den nebenstehenden Link unter Bürgerservice bestellen. Um die Parkkarte über Internet erwerben zu können, müssen Sie die Firma registrieren lassen. Eine Spesenabrechnung (Km-Entschädigung) von drei Monaten sowie eine Kopie des Fahrzeugausweises sind beizulegen. Informationen und Anleitungen zur Registrierung können Sie unter Download herunterladen.
  • Die «Parkkarte für Firmen» können Sie ebenfalls am Schalter im Kongresshaus Hochhaus bestellen.
    Jedem Gesuch, das für einen Mitarbeitenden eingereicht wird, muss eine Bestätigung über eine dreimonatige Kilometerentschädigung beigelegt werden. Mitzubringen ist eine Kopie des Fahrzeugausweises. Ausländerinnen und Ausländer mit B- oder C-Bewilligungen müssen den Ausländerausweis mitbringen.
    Adresse und Öffnungszeiten können Sie auf der rechten Seite unter «Detaillierte Adresse» einsehen.
Merkblatt Online Bürgerservice    
Sektoreneinteilung Parkzonen    
Adresse
Polizeiinspektorat
Parkkartenverwaltung
Zentralstrasse 60
2501 Biel
T: 032 326 18 55
F: 032 326 22 97
parkkarten@biel-bienne.ch
 
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