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Häufig gestellte Fragen


Wird der Grenzwert bei meiner Liegenschaft überschritten?
Dies geht aus dem Lärmbelastungskataster hervor. Für die Stadt Biel ist ein neuer Kataster in Ausarbeitung. Dieser wird voraussichtlich Ende 2009 fertig gestellt.

Bekomme ich die Ausgaben für Schallschutzfenster zurück erstattet?
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Auslagen für Schallschutzfenster zurück erstattet zu bekommen. Ob Sie Anspruch darauf haben, hängt davon ab, ob der entsprechende Grenzwert überschritten wird (unterschiedlich, je nach Nutzung), wann die Baubewilligung für Ihre Liegenschaft erteilt wurde und wann und in welcher Qualität die Schallschutzmassnahmen ausgeführt wurden.

Bitte beachten Sie: Es ist in jedem Fall so, dass Rückerstattungen nur im Rahmen eines bewilligten Strassenlärmsanierungsprogramms erfolgen können. Die betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden bei der Umsetzung auf jeden Fall kontaktiert. Für Einzelanfragen werden keine gesonderten Abklärungen vorgenommen und es kann keine Kostengutsprache erfolgen. Wir empfehlen Ihnen jedoch, unbedingt alle Dokumente in Zusammenhang mit der Fenstersanierung aufzubewahren. Sollte sich im Rahmen eines Lärmsanierungsprogramms herausstellen, dass für Ihre Liegenschaft Anspruch auf Schallschutzfenster besteht, können Sie die Kosten auch nach mehreren Jahren noch geltend machen.

Wie lange dauert es bis bei mir Lärmschutzmassnahmen ergriffen werden?
Die Lärmsanierung in Biel ist eine umfangreiche und komplexe Aufgabe. Als Grundlage wird im Moment ein Lärmbelastungskataster erarbeitet, der voraussichtlich Ende 2009 fertig gestellt wird. Darauf basierend werden Lärmsanierungsprogramme erstellt. Bis diese umgesetzt sind, werden noch mehrere Jahre vergehen.

Adresse
Stadtplanung
Zentralstrasse 49
2502 Biel
T: 032 326 16 21
F: 032 326 16 92
stadtplanung@biel-bienne.ch
 
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