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Allgemeine Hinweise


Allgemeine Hinweise zur Sammlung des Gemeinderechts (SGR)

 

Aufbau
Die Bieler Sammlung des Gemeinderechts (SGR) ist, wie die Sammlungen des Bundes und des Kantons, nach einem Dezimalsystem klassifiziert. Die Systematik ist eng an jene der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) angelehnt.

Nachführung
Die SGR wird laufend nachgeführt. Ein neuer Erlass oder die Änderung eines Erlasses wird aufgenommen, wenn die Publikation im „Bieler Amtsanzeiger“ erfolgt ist und die 30-tägige Gemeindebeschwerdefrist ungenutzt verstrichen bzw. eine Beschwerde rechtskräftig abgewiesen worden ist.

Rechtskraft
Die SGR ist ein Informationsmittel, sie verfügt über keine Rechtskraft. Dies bedeutet, dass niemand, der oder die durch eine in Kraft gesetzte Norm verpflichtet wird, sich auf eine nicht erfolgte Aufnahme in die SGR berufen kann (negative Rechtskraft). Ebensowenig kann jemand aus einem ganz oder teilweise ausser Kraft gesetzten Erlass Rechte ableiten, falls dieser trotzdem in der SGR erscheint (positive Rechtskraft). 
 
 

Adresse
Stadtkanzlei
Mühlebrücke 5
2502 Biel
T: 032 326 11 21
F: 032 326 11 91
stadtkanzlei@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
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