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Sitzungen


Allgemeines zu den Sitzungen des Stadtrates und seiner Kommissionen

Stadtrat (Art. 22 SGR 151.21):

Der Stadtrat wird vom Stadtratspräsidenten / von der Stadtratspräsidentin einberufen, so oft es die Geschäfte erfordern, sowie auf schriftliches Begehren des Gemeinderates oder von mindestens 15 Ratsmitgliedern.

Die Sitzungen finden in der Regel am dritten Donnerstag des Monats mit Beginn um 18.00 Uhr im Stadtratssaal statt. Dauert die Sitzung voraussichtlich länger als drei Stunden, so schaltet der Stadtratspräsident / die Stadtratspräsidentin eine Pause ein.

Die Sitzungen des Stadtrates sind öffentlich.

Kommissionen des Stadtrates (vgl. SGR 151.31):
Die Kommissionen werden durch den Präsidenten / die Präsidentin nach Bedarf einberufen, auf Begehren von mindestens zwei Mitgliedern, auf Beschluss des Stadtrates oder auf Antrag des Gemeinderates (Art. 1 Abs.1).

Die Sitzungen der Kommissionen des Stadtrates sind nicht öffentlich (Art. 2 Abs. 1).

Für die Erteilung von Informationen über die Arbeit der Kommissionen des Stadtrates sind ausschliesslich deren Präsidenten / Präsidentinnen oder die beauftragten Referenten / Referentinnen zuständig (Art. 6 Abs.1).

Adresse
Ratssekretariat
1. Stock
Mühlebrücke 5a
2502 Biel
T: 032 326 11 71
F: 032 326 11 92
ratssekretariat@biel-bienne.ch
 
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