Ausschreibung von Kulturförderungsbeiträgen
Die Stadt Biel fördert professionelle Kunstschaffende aller Bereiche mittels finanzieller Beiträge im Rahmen von Förderbeiträgen und halbjährlichen Stipendien. Gestützt auf das Kulturförderungsreglement sollen diese Beiträge Kulturschaffenden für die Realisierung eines Projekts oder Kunstwerkes Unterstützung bieten oder die Entwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit fördern.
Die Ausschreibung wird zweimal jährlich, Mitte Januar und Mitte Juli, in den lokalen und regionalen Medien sowie auf der Website der Stadt Biel veröffentlicht.
Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, müssen aber jeweils bis spätestens Mitte Februar bzw. Mitte August bei der Dienststelle für Kultur eintreffen. Verspätete Dossiers werden im darauffolgenden Halbjahr bearbeitet.
Wer kann ein Gesuch einreichen? Professionelle Kulturschaffende, Einzelpersonen oder Gruppen, die ihren Wohnsitz oder Arbeits- bzw. Produktionsort in Biel haben. Nicht in Biel ansässige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene von Biel signifikant mitgestaltet. Sie müssen ebenfalls ein Gesuch um Unterstützung an ihre Wohngemeinde, das Amt für Kultur des Kantons Bern und weitere Institutionen richten.
Die Teilnahmeberechtigung ist auf dem entsprechenden Bewerbungsformular nachzuweisen.
Kulturschaffende, die sich noch in einer Grund- oder Spezialausbildung befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die Bewerbungsdossiers müssen einen Überblick über das bisherige künstlerische Schaffen geben und insbesondere die geplanten Projekte dokumentieren.
Ende März bzw. Ende September beurteilt die zuständige Kommission die eingereichten Gesuche. Die Entscheidung wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich im Laufe des Monats April bzw. Oktober mitgeteilt. Gleichzeitig werden die lokalen und regionalen Medien informiert.
Weitere Informationen im Bereich Film: Berner Filmförderung |