De|Fr
Bilaterale Verträge


Seit dem 1. Juni 2002 sind die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) in Kraft. Schweizerische Staatsangehörige als auch jene eines EU-Landes unterstehen damit neu nur noch der Sozialversicherungsgesetzgebung eines einzigen Staates.

In diesem Zusammenhang sind von verschiedenen Seiten (Bundesamt für Sozialversicherung, Informationsstelle AHV/IV, Integrationsbüro EDA/EVDS, etc.) verschiedene Informationen und Übersichten über die soziale Sicherheit erstellt worden wie
  • Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich
  • Schweizerinnen und Schweizer in der EU
  • EU-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz
  • Soziale Sicherheit in der Schweiz
  • weitere Faktenblätter bilaterale Abkommen
Für ergänzende Auskünfte wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Ausgleichskasse oder AHV-Zweigstelle

Weiterführende Links:

Adresse
AHV-Zweigstelle Biel/Bienne - Evilard
Zentralstrasse 60
Postfach 1120
2501 Biel
T: 032 326 19 41
F: 032 326 19 94
ahv-zweigstelle@biel-bienne.ch
 
Detaillierte Adresse
zur Karte

  Druckversion | top |
Impressum | Disclaimer | Kontakt